Das Solarkataster Münster zeigt einen Stadtplan, auf dem die gewünschte Immobilie durch Eingabe von Straße und Hausnummer angesteuert wird. Ein Klick auf das Gebäude zeigt nähere Informationen. Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik werden einige Eckdaten abgerufen. Details wie Einstrahlung und Verschattung lassen sich abrufen. Sodann lässt sich der Stromverbrauch im Tagesverlauf konfigurieren, die Nutzung eines E-Autos hinzufügen und auswählen, welche Ziele die Nutzung des Solarstroms haben soll – Wirtschaftlichkeit, Unabhängigkeit, Nutzung der kompletten Fläche. Soll ein Speicher genutzt werden? Ist eine Finanzierung nötig? Weitere Spezifizierungen folgen, worauf Informationen wie z. B. Leistung der konfigurierten Anlage, Ertrag und Kosten, Grad der Autarkie, Anteil des Eigenverbrauchs angezeigt werden. Per Klick lassen sich Detail-Infos abrufen. Grafische Auswertungen und eine Rentabilitätsvorschau geben so Grundlagen für die gewünschte Konfigurierung der PV-Anlage.

https://www.solarkataster-muenster.de

Förderungen

Ab 2023 fördert die Stadt Münster PV-Anlagen wieder.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern
  • PV-Anlagen auf einem Gründach
  • PV-Anlagen an einer Fassade
  • PV-Anlagen mit Batteriespeichersystem
  • Bonus für netzentlastende E-Ladesäulen, Batteriespeicher oder Wärmepumpen

Quelle: https://www.stadt-muenster.de/klima/foerderprogramm

Die Förderrichtlinien finden Sie unter:
https://www.stadt-muenster.de/klima/foerderprogramm/photovoltaik

Die NRW.Bank bietet Zuschüsse des Landes für die Installierung von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energien an:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15645/progresnrw—programmbereich-klimaschutztechnik.html

Projekte, die nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen, wie z. B. Freiflächen-, Floating oder Agro-Photovoltaikanlagen, werden ebenfalls gefördert. Näheres dazu:
https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-photovoltaikanlagen-ausserhalb-des-erneuerbaren-energien-gesetzes