Finanzierung, Förderung
und Einspeisung
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Programm erneuerbare Energien
Günstige Kredite für die Anschaffung einer PV-Anlage bietet die vom Bund unterstützte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an – über Ihre Hausbank.
Ökokredit
Die swkbank hat dieses Programm zur schnellen Finanzierung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Elektromobilität aufgelegt.
Erneuerbare Energien
Die DKB hat sich u. a. auf die Finanzierung von Solar-Projekten spezialisiert.
Photovoltaik Kredit
Bei der LBS wird die Solaranlage per Vorfinanzierungskredit und Bausparvertrag abgeschlossen – ohne Eigenkapital, über die Einspeisevergütung.
Solarkredit
Die Genossenschaftsbank GLS hat sich zu sozialem und ökologischen Handeln verpflichtet und bietet Kredite für erneuerbare Energien an.
Fuchs Solar 20
Schwäbisch Hall kombiniert ein Zinszahlungsdarlehen mit einem Bausparvertrag. Finanziert wird über die Einspeisevergütung.
Erneuerbare Energien
senken die Kosten
und schützen
Klima und Umwelt
Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen unterstützen den Umstieg auf Photovoltaik. Angeboten wird beispielsweise auf Bundesebene der Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard (270) der KfW-Bank. Zuschüsse gewähren die Landesförderinstitute, aber auch Kommunen und Unternehmen. Wichtig zu wissen: Alle Fördermaßnahmen müssen vor Beauftragung Ihres Solarstromprojekts beantragt werden. Hier finden Sie ein Online-Tool des gemeinnützigen Online-Portals CO2online, mit dem Sie geeignete Fördermittelgeber finden: FördermittelCheck
„Die Nutzung von Energie ist eindeutig eine Intelligenzfrage. Wer auf ein zerfallenes System setzt, zeigt groben Mangel an Weitblick.“
– Hans Kronberger
Einspeisevergütung für Solarstrom
Cent 8,2/kWh
für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung
7,1 Cent/kWh
für Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung
13 Cent /kWh
bei Volleinspeisung bis 10 Kilowatt Leistung
Produzieren Sie mehr Solarstrom, als Sie verbrauchen, haben Sie die Möglichkeit überschüssige Mengen ins öffentliche Netz einzuspeisen. Der Netzbetreiber muss von Ihnen vorab darüber informiert werden. Die Höhe der Einspeisevergütung bleibt durch einen Beschluss der Bundesregierung bis zum Februar 2024 fix. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Solaranlage in Betrieb nehmen, ist die Einspeisevergütung für 20 Jahre festgeschrieben.
Die Novelle des erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bringt steuerliche Vorteile. Ab 1.1.2023 sind Betreiber von Photovoltaik Anlagen bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit.